Baugenehmigung für Wohnbauvorhaben, Hinterliegerbebauung, Rechtsschutzbedürfnis wegen dinglicher Lasten auf Baugrundstück, Bestimmtheit der Bauvorlagen, Planungsrechtliche Zulässigkeit, Abgrenzung Innenbereich zum Außenbereich, Maß der baulichen Nutzung
Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich für die Beseitigungung einer Holzlege im Außenbereich – “Nebenanlagen” (hier: Mauer oder Schwimmbad) reichen nicht!
Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich für die Beseitigungung einer Holzlege im Außenbereich – “Nebenanlagen” (hier: Mauer oder Schwimmbad) reichen nicht!