Kosten- und Gebührenrecht

Keine neuen Erkenntnisse für Aufhebung der Abschiebehaft

Aktenzeichen  7 XIV 11/18

Datum:
25.1.2018
Fundstelle:
BeckRS – 2018, 55115
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Ingolstadt
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
AufenthG § 62

 

Leitsatz

Tenor

Der Beschwerde gegen den Beschluss des AG Kempten vom 01. Januar 2018 wird nicht abgeholfen.

Gründe

Zur Begründung wird vollinhaltlich auf die Gründe des angegriffenen Beschlusses verwiesen. Es haben sich zwischenzeitlich keine neuen Erkenntnisse ergeben, die ein Abweichen von der angegriffenen Entscheidung begründen. Auch wurde vom Prozessbevollmächtigten d.Betroffenen nichts vorgebracht, was eine Aufhebung der angegriffenen Entscheidung rechtfertigen würde.

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