Miet- und Wohnungseigentumsrecht

offensichtlicher Rechenfehler

Aktenzeichen  207 F 1427/19

Datum:
26.11.2019
Fundstelle:
BeckRS – 2019, 50925
Gerichtsart:
AG
Gerichtsort:
Regensburg
Rechtsweg:
Ordentliche Gerichtsbarkeit
Normen:
FamFG § 113

 

Leitsatz

Verfahrensgang

207 F 1427/19 2019-11-07 Endbeschluss AGREGENSBURG AG Regensburg

Tenor

Der Endbeschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 07.11.2019 wird im Tenor wie folgt berichtigt:
Der Antragssteller wird in Abänderung des Endbeschlusses des Amtsgerichts Regensburg vom 13.04.2017, Aktenzeichen 207 F 2583/16 verpflichtet, an die Antragsgegnerin ab dem 01.04.2019 einen monatlichen, jeweils monatlich im Voraus fälligen nachehelichen Ehegattenunterhalt in Höhe von 506,00 € zu bezahlen.

Gründe

Die Entscheidung beruht auf §§ 113 FamFG, 319 ZPO. Es liegt ein offensichtlicher Rechenfehler vor. Aus den Gründen ergibt sich, dass die Zahlungspflicht auf 506 Euro tenoriert werden muss.


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