Medizinrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Aspekten des Gesundheitswesens, der medizinischen Praxis und der Patientenrechte befasst. Es umfasst die Regelungen und Gesetze, die die medizinische Versorgung und die Beziehung zwischen medizinischen Fachkräften und Patienten betreffen.
Keine einstweilige Anordnung gegen § 3 Abs. 1 der 15. BayIfSMV (Kontaktbeschränkungen) trotz Zweifel an dessen Wirksamkeit – Notwendigkeit eines Hauptsacheverfahrens
Sozialgerichtliches Verfahren – Sachverständigenvergütung – gerichtliche Heranziehung von Sachverständigen – öffentlich-rechtliche Indienstnahme – Abtretbarkeit des Vergütungsanspruchs an eine ärztliche Verrechnungsstelle – medizinisches Gutachten zur Feststellung einer Erwerbsminderung – Zuordnung zur Honorargruppe M 2 – Erstattung besonderer Leistungen – Anwendung der GOÄ 1982 nur in den im JVEG ausdrücklich normierten Fällen
Bayerisches Beihilferecht, zu Rezepturarzneimitteln und Präsentationsarzneimitteln, zur Frage der Beihilfefähigkeit von Fertigpräparaten aus dem In- und Ausland, die in Deutschland nicht zugelassen sind und im Ausland nicht als Arzneimittel in Verkehr sind, sowie zur Handhabung von Härtefällen im Bereich des § 18 BayBhV;, zur Auslegung des § 18 Satz 4 Nr. 2 BayBhV im Einzelfall einer genetisch bedingten chronischen und schweren Multisystemerkrankung (CMI, Chronic Multisystem Illness) mit hochgradiger multipler Chemikaliensensitivität (MCS, ICD-10-GM-T 78.4), bei der der tägliche Bedarf an lebensnotwendigen Substanzen mit üblicher Nahrung nicht gefahrfrei gestillt werden kann;, zur Auslegung des § 18 Satz 4 Nr. 3 BayBhV.