Baurecht
Normenkontrollantrag, Bebauungsplan „Am M* Hellip“, Öffentlichkeitsbeteiligung, Änderung Planentwurf nach Auslegung
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Normenkontrollantrag, Bebauungsplan „Am M* Hellip“, Öffentlichkeitsbeteiligung, Änderung Planentwurf nach Auslegung
Nachbareilantrag, Natürliche Geländeoberfläche i.S.d. Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayBO, Missbräuchliche Veränderung durch Aufschüttung (verneint), Verstoß gegen das Rücksichtnahmeverbot (verneint)
Berufung, Eintragung, Annahmeverzug, Inhaltskontrolle, Fonds, Gesellschafter, Anleger, Beteiligung, Treugeber, Erstattung, Gesellschaftsvertrag, Frist, Gesellschaft, Auskunftsanspruch, Zug um Zug, Kosten des Rechtsstreits, Co KG
Ausweisung, Gefahrenprognose, Interessenabwägung, Vater-Kind-Beziehung
Abfallbeseitigungsrecht, Einzelfallanordnung des satzungsrechtlichen Anschlusszwangs, Satzungsregelungen mit höherrangigem Recht vereinbar, gerichtlich nicht überprüfbares, weitreichendes Organisationsermessen bei der Ausgestaltung der Satzung, Mindestbehältervolumen von 20 l je Bewohner je zwei Wochen, satzungsrechtliche Mindestvolumenregelung im Anwendungsbereich der Gewerbeabfallverordnung zulässig, Verletzung des Äquivalenzprinzips, verneint, Vermutung des Anfallens von Abfällen zur Beseitigung bei gewerblicher bzw. freiberuflicher Tätigkeit nicht widerlegt, Begriff des Bewohners in der Abfallwirtschaftssatzung, intendiertes Ermessen
keine Beihilfefähigkeit für gleichzeitige Behandlungen nach §§ 19 bis 21 BBhV, eine gleichzeitige Behandlung im Sinne des § 18 Abs. 4 Nr. 1 BBhV setzt nicht voraus, dass die jeweiligen Behandlungen am selben Tag erfolgt sind
begehrte Förderung, bayerische Eigenheimzulage, verspätete Antragstellung, Antragsfrist von sechs Monaten nach Bezug, ständige Förderpraxis, Eintragung der Auflassungsvormerkung, keine Auslegung der Förderrichtlinien durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, materielle Ausschlussfrist nach Verwaltungspraxis, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
bayerische Eigenheimzulage, begehrte Förderung, Erwerb einer bereits gemieteten Wohnung, Antragsfrist, Verwaltungspraxis, kein Ermessensfehler