erledigendes Ereignis bei Aufhebung eines Dublin-Bescheids nach Ablauf der Überstellungsfrist mit Aufhebung des Bescheides hat sich Beklagte nicht freiwillig in die Rolle der Unterlegenen begeben, Kostentragung durch den Kläger
Antrag auf Zulassung der Berufung, formunwirksame Einlegung, Fortsetzungsfeststellungsinteresse, ausreichende Darlegung von Zulassungsgründen innerhalb der Begründungsfrist (verneint)