Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG (allgemeine Handlungsfreiheit, Bindung an Recht und Gesetz) durch nicht nachvollziehbare Auslegung des Art 75 Abs 2 S 2 BayBG (juris: BG BY 2008) hinsichtlich eines Tätowierungsverbots für Polizeivollzugsbeamte in Bayern
(Landes) Disziplinarrecht, Aberkennung des Ruhegehalts, Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst, Fehlende Mitwirkung an polizeiärztl. Untersuchung zur Dienstfähigkeit (Schweigepflichtentbindung, Vorlage von Befunden), Außerdienstliche Straftaten (Betrug, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelten sowie falscher Versicherung an Eides statt)