Disziplinarrecht, Patentprüfer (Lt. RD, Besoldungsgruppe A 16), Belästigung von weiblichen Auszubildenden sowie Mitarbeiterinnen des Reinigungs- und Sicherheitsdienstes des Patentamtes, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (außerdienstlich), Außerdienstliche Beziehung mit (gegenseitigen) Körperverletzungen und Beschimpfungen (ohne Disziplinarrelevanz), Außerdienstliche Beleidigung von Polizeibeamten („Gestapo-Beamte“), Zurückstufung in das Amt eines Oberregierungsrats
Klage gegen Disziplinarverfügung, Abänderung der Disziplinarmaßnahme auf Geldbuße, Andeutung Dritten gegenüber bzgl. Mauscheleien im Amt, Ansehens- und Vertrauensschädigung durch beleidigendes, einschüchterndes Verhalten
Klage gegen Disziplinarverfügung, Körperverletzung im Amt durch Lehrerin, Maßnahmeverbot nach vorang. eingestelltem Strafverfahren, Persönlichkeitsfremde Augenblickstat als durchgreifender Milderungsgrund
Beamter, ergänzende Versorgungsabfindung nach Wechsel zur Europäischen, Kommission, modifizierende Anwendung des Art. 99a BayBeamtVG aufgrund der Rechtsprechung des EuGH im Fall, Pöpperl, 15%-Abschlag europarechtswidrig, bei der Berechnung der Lebenserwartung sind die Sterbetafeln für Frauen zugrunde zu legen, Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes sind bei den Vordienstzeiten zu berücksichtigen, ansonsten Beschränkung auf Vordienstzeiten, die als Beamter zurückgelegt wurden, mit Europarecht vereinbar
außerdienstliches Dienstvergehen im Vermögensbereich, besonders schwerer Fall der Untreue in einer Vielzahl von Fällen über mehrere Jahre hinweg iHv ca 27.000 Euro, doppelte Rückstufung