Trennungsgeld, Zweite Ausbildungsstelle hat geringere Entfernung vom Wohnort als die erste, Bestandskräftiger Bewilligungsbescheid vor Änderung der Rechtslage zum 1.1.2017, Keine Übergangsregelung, Fürsorgepflicht
Keine Rückforderung von rückwirkend für die Zeit vor dem Tode des Leistungsberechtigten ausgezahlten Landespflegegeld in entsprechender Anwendung des § 118 Abs. 3 bis 4a SGB VI
Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen, Anrechnung von Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, keine Haftungsbegrenzung, keine Berufung auf den Wegfall der Bereicherung