Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei fachgerichtlicher Abweichung von Maßstäben des BVerfG für Haftprüfungsentscheidungen – allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unterbliebener Gehörsrüge im fachgerichtlichen Verfahren
Berufungszulassung (abgelehnt), Drittanfechtungsklage, beschränkte Erlaubnis zum Entnehmen von Wasser aus einem Fluss, wasserrechtliches Rücksichtnahmegebot, schwerer Eingriff in das Fischereirecht (verneint)
Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer Strafsache – insb mangelnder Vortrag zu allen Zeitpunkten der Zustellung der letztinstanzlichen fachgerichtlichen Entscheidung und damit zur Wahrung der Frist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG