Abschiebungsanordnung nach Frankreich (nach erfolglosem Erstasylverfahren in Deutschland und anschließendem erfolglosen Zweitasylverfahren in Frankreich und nunmehr weiteren Asylanträgen in Deutschland), Übernahmebereitschaft nach Art. 18 Abs.1 Buchst. d) Dublin III-VO belegt eine Ablehnung des Asylantrags in der Sache (nicht im Dublin-Verfahren) im aufnahmebereiten Staat, Wiederaufnahmeverfahren nach Art. 23, 18 Abs. 1 Buchst. d) Dublin III-VO für dritten Asylantrag – Aufnahmeverpflichtung des Staates, der über zweiten Asylantrag in der Sache entschieden hat
Fischereirecht, Erteilung eines Fischereischeins ohne vorheriges Bestehen der Fischerprüfung, Spätaussiedler, Gleichwertigkeit eines in Russland erworbenen fischereilichen Befähigungsnachweises (verneint)
Klagefrist bei behördlicher Aussetzung des Vollzugs der Abschiebungsandrohung, Rücküberstellung eines in Italien anerkannten Flüchtlings, Aufnahme- und Lebensbedingungen für anerkannte Flüchtlinge in Italien, Keine vulnerable Person allein aufgrund einer Diabetes-Erkrankung, Vereinbarkeit des EATRR mit dem „europäischen Asylsystem“, Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge nach EATRR ist allenfalls inländisches Vollstreckungshindernis, das im Verfahren einer Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG nicht zu prüfen ist
Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses, Lissabonner Anerkennungskonvention, Neuseeländisches Steiner, School Certificate, Level 3, Erwerb an einer deutschen Freien, Waldorfschule, deutschsprachiges Programm, wesentliche Unterschiede