Dublin-Verfahren, iranische Staatsangehörigkeit, alleinstehende Frau, Abschiebungsanordnung nach Italien, Bezugnahme auf Bundesamtsbescheid, keine systemischen Mängel im italienischen Asylsystem und bei den Aufnahmebedingungen, keine Grundrechts- oder Menschenrechtsverletzungen auch im Fall einer Anerkennung als Schutzberechtigte, keine andere Beurteilung wegen zusätzlicher Aufnahme von Personen aus Afghanistan in Italien, keine andere Beurteilung durch Ukrainekrieg
Abschiebungsanordnung nach Spanien, keine systemischen Mängel, Zuständigkeit nach Art. 12 Dublin III-VO nach Annullation eines Visums nach erfolgter Einreise, Orthopädische Problem/Geh-Behinderung steht Überstellung nach Spanien nicht entgegen
erledigendes Ereignis bei Aufhebung eines Dublin-Bescheids nach Ablauf der Überstellungsfrist mit Aufhebung des Bescheides hat sich Beklagte nicht freiwillig in die Rolle der Unterlegenen begeben, Kostentragung durch den Kläger
Gerichtsbescheid, Dublin-Verfahren, iranische Staatsangehörigkeit, Abschiebungsanordnung nach Italien, Bezugnahme auf Bundesamtsbescheid sowie auf Beschluss im Sofortverfahren, kein neues relevantes Vorbringen, unkommentierte Vorlage von Dokumenten auf Farsi, Hinweis des Gerichts auf Deutsch als Gerichtssprache