Iran, Untätigkeitsklage, nur Antrag, Asylverfahren weiterzubetreiben und zu bescheiden, Erledigung durch Ladung zur Anhörung, übereinstimmende Erledigungserklärung, Kostenentscheidung, erledigendes Ereignis durch Beklagte, kein zureichender Grund für Untätigkeit von über 20 Monaten, keine Entscheidung über Prozesskostenhilfeantrag nach Erledigung, keine Gegenstandswertfestsetzung mangels Antrags, reduzierter Gegenstandswert bei asylrechtlicher auf bloße Bescheidung beschränkter Untätigkeitsklage
erledigendes Ereignis bei Aufhebung eines Dublin-Bescheids nach Ablauf der Überstellungsfrist mit Aufhebung des Bescheides hat sich Beklagte nicht freiwillig in die Rolle der Unterlegenen begeben, Kostentragung durch den Kläger
Entziehung der Fahrerlaubnis, Gelegentlicher Cannabiskonsum, Plausible Darlegung eines einmaligen Probierkonsums (verneint), Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, Ermessen