Unzulässige Klage, Außenbereich, Beseitigung Garten-/Wochenend- und Gerätehäuschen sowie Maschendrahtzaun, Nichterscheinen der Klagepartei zur mündlichen Verhandlung
keine Verfristung des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO bei unklarer, keine Abschiebungsandrohung bei freizügungsberechtigte Asylbewerber nach FreizügG/EU, unzulässiger Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO bei Antragsablehnung als offensichtlich unbegründet ohne Abschiebungsandrohung
Unzulässiger Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Rechtsmittelberechtigung, Antragsteller kein Beteiligter im erstinstanzlichen Verfahren, Keine versehentliche Falschbezeichnung, Keine Rubrumsberichtigung, Keine Umdeutung, Keine subjektive Klageänderung durch Parteiwechsel wegen Verfristung der Klage