Beschwerde gegen einstweilige Anordnung, Gute Laborpraxis (GLP), GLP-Erklärung, GLP-Bescheinigung, behördliches Überwachungsverfahren, Aufgaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), Unterrichtungspflichten nach dem ChemG, Unterrichtung des BfR über die Nicht-Einhaltung der Grundsätze der GLP (non-compliance-Meldung)
Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer behördlichen (Verdachts) Meldung als sog. „schwieriger Verfahrensbeteiligter“ bzw. sog. „Reichsbürger“, erforderlicher Verdachtsgrad für die behördliche Absetzung einer derartigen (Verdachts) Meldung, Einschätzungsspielraum der meldenden Behörde, zum Zeitpunkt der Verdachtsmeldung gegebenes Vorliegen von hinreichenden Anhaltspunkten für die Prüfung der Zugehörigkeit des Klägers zur sog. „Reichsbürgerbewegung“ (hier bejaht)