Das GG enthält zwar einen allgemeinen Grundsatz effektiver Opposition, jedoch kein Gebot zur Schaffung spezifischer Oppositionsrechte – keine Absenkung der Drittel- bzw Viertelquoren für die Ausübung parlamentarischer Minderheitenrechte geboten
Ein Schöffe, der die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland als Staat leugnet und sich verfassungsfeindlich äußert, ist wegen gröblicher Verletzung seiner Amtspflichten seines Amtes zu entheben