Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Zweiten und Dritten Lebensversicherungsrichtlinie: Rückabwicklung des Vertrages bei Übermittlung der Verbraucherinformationen erst mit der Versicherungspolice; Berufung auf Verwirkung, Rechtsmissbrauch oder Zeitablauf gegenüber dem Widerspruchsrecht des Verbrauchers