Anspruch auf Einbürgerung, Behördenzuständigkeit aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts des Antragstellers, Wechsel der örtlichen Behördenzuständigkeit während des Gerichtsverfahrens, fehlender Verpflichtungsanspruch gegenüber örtlich unzuständiger Behörde
einstweiliger Rechtschutz, fehlerhafte Bestimmung des Antragsgegners, Feststellungsklage in der Hauptsache gegen den Normgeber, Verkürzung des Genesenenstatus von 6 auf 3 Monate