Prüfungsrecht, Antrag auf einstweilige Anordnung (abgelehnt), Dritter Abschnitt der Ärztlichen, Prüfung, Mündlich-praktische Prüfung, Quarantäne wegen Corona-Infektion des Prüflings am Prüfungstag, Kein Anspruch auf zeitnahen Nachholtermin im aktuellen Prüfungszeitraum, Keine unzumutbare Belastung durch Wartezeit bis zum nächsten Prüfungszeitraum