Anfechtungsklagen gegen eine erneute Androhung der Ersatzvornahme, gegen einen Leistungsbescheid zur Geltendmachung der Kosten für eine vorangegangene Ersatzvornahme sowie gegen die Anordnung der behördlichen Versiegelung eines im Wege der Ersatzvornahme errichteten Bauzaunes, Keine Erledigung der (erneuten) Androhung der Ersatzvornahme durch deren Vollzug, weil sie zusammen mit dem unanfechtbaren oder jedenfalls vollziehbaren Verwaltungsakt und dem nachfolgenden Leistungsbescheid die Rechtsgrundlage für die Heranziehung zu den Kosten der Ersatzvornahme bildet. Diese Titelfunktion dauert an., Anordnung zur Errichtung eines Bauzaunes um eine offenliegende Güllegrube nach Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO zur Gefahrenabwehr als Dauerverwaltungsakt, Das Vereinbaren von Pauschalpreisen ist im Rahmen einer Ersatzvornahme zulässig (Anschluss an VG Würzburg, U.v. 18.10.2016 – W 4 K 15.620 – juris Rn. 22 m.w.N.), Die Anordnung der behördlichen Versiegelung eines im Wege der Ersatzvornahme zum Zwecke der Gefahrenabwehr errichteten Bauzaunes kann auf Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO gestützt werden, Prüfung der behördlichen Ermessensausübung im Rahmen des Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO (Versiegelungsanordnung)
Eilantrag, Fälligstellung und Androhung, Zwangsgeld, Verwaltungsakt bestandskräftig, Keine fristgerecht erhobene Klage, Kein Anordnungsgrund, Existenzgefährdung nicht glaubhaft gemacht
Anfechtungsklage, Duldungsanordnung, Betretungsrecht der Lebensmittelkontrolleure, Erledigung durch Zeitablauf, keine Umstellung auf Fortsetzungsfeststellungsklage
Sicherheitsrechtliche Anordnung, Schließung einer Allgemeinarztpraxis, Fehlerhafte Impfungen gegen SARS-CoV-2, Ersatzzustellung durch Einlegen des Bescheids in den Briefkasten, Versäumung der Klagefrist
Anfechtungsklage gegen isolierte Zwangsgeldandrohung, weiterhin bestehende rechtliche und tatsächliche Erfüllbarkeit des zugrundeliegenden Grund-VA, Wirkung einer Beseitigungs- und Duldungsanordnung auch gegenüber neuem Mieter, grundsätzlich keine Erfüllungsfrist bei Unterlassungs- bzw. Duldungspflicht erforderlich