Verwaltungsrecht

Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

Aktenzeichen  9 ZB 19.32990

Datum:
24.9.2019
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2019, 27559
Gerichtsart:
VGH
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
AsylG § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 77 Abs. 2, § 78 Abs. 3 Nr. 1

 

Leitsatz

Den mit einer Grundsatzrüge aufgeworfenen Fragen zu einem Staat fehlt die Entscheidungserheblichkeit, wenn das Verwaltungsgericht von einem abweichenden Herkunftsstaat ausgegangen ist.  (Rn. 3) (redaktioneller Leitsatz)

Verfahrensgang

Au 7 K 17.34167 2019-06-26 VGAUGSBURG VG Augsburg

Tenor

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Der von den Klägern geltend gemachte Zulassungsgrund einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG) liegt nicht vor.
Die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache setzt voraus, dass eine konkrete noch nicht geklärte Rechts- oder Tatsachenfrage aufgeworfen wird, deren Beantwortung sowohl für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird und die über den konkreten Fall hinaus wesentliche Bedeutung für die einheitliche Anwendung oder für die Weiterentwicklung des Rechts hat. Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2019 – 9 ZB 19.30847 – juris Rn. 3 m.w.N.). Dem wird das Zulassungsvorbringen nicht gerecht.
Hinsichtlich der aufgeworfenen Fragen, „ob eritreische Staatsangehörige im Sudan, die dort Flüchtlingsschutz erhalten haben, nach einer Abwesenheit von mehreren Jahren schließlich vom Sudan nach Eritrea abgeschoben werden“, und „ob sich eritreische Staatsangehörige hinreichend wahrscheinlich systematischen Diskriminierungen aufgrund ihrer Rasse ausgesetzt sehen, die eine Verfolgung i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG darstellen, hilfsweise ob diese Umstände die Annahme eines drohenden ernsthaften Schadens nach § 4 Abs. 1 S. 1 in Form einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Bestrafung nach S. 2 Nr. 2 rechtfertigt“, fehlt es schon an der Entscheidungserheblichkeit. Das Verwaltungsgericht hat im Wege der nach § 77 Abs. 2 AsylG zulässigen Verweisung auf die Gründe des angefochtenen Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sowie eigener Darlegungen, auch zur Erkenntnislage zum Aussagewert einer vorgelegten Flüchtlings-ID-Karte oder der Registrierung bei der sudanesischen Flüchtlingsbehörde, darauf abgestellt, dass der Kläger eine von ihm behauptete eritreische Staatsangehörigkeit nicht hinreichend nachgewiesen habe und somit nicht nur von dem Land des gewöhnlichen Aufenthalts Sudan, sondern auch von der sudanesischen Staatsangehörigkeit auszugehen sei. Auf die Beantwortung der als grundsätzlich klärungsbedürftig aufgeworfenen Fragen kommt es danach trotz der ergänzenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts zu einer Gefahr für den Kläger, nach Eritrea abgeschoben zu werden, für das Ergebnis der Entscheidung nicht an.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO. Gerichtskosten werden nicht erhoben (§ 83b AsylG).
Mit der nach § 80 AsylG unanfechtbaren Ablehnung des Zulassungsantrags wird das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig (§ 78 Abs. 5 Satz 2 AsylG).


Ähnliche Artikel

Bankrecht

Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Sittenwidrigkeit, KapMuG, Anlageentscheidung, Aktien, Versicherung, Kenntnis, Schadensberechnung, Feststellungsziele, Verfahren, Aussetzung, Schutzgesetz, Berufungsverfahren, von Amts wegen
Mehr lesen

IT- und Medienrecht

Abtretung, Mietobjekt, Vertragsschluss, Kaufpreis, Beendigung, Vermieter, Zeitpunkt, Frist, Glaubhaftmachung, betrug, Auskunftsanspruch, Vertragsurkunde, Auskunft, Anlage, Sinn und Zweck, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Anspruch
Mehr lesen


Nach oben