Verwaltungsrecht

Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit des Gerichts in asylrechtlichen Angelegenheiten

Aktenzeichen  M 1 S 19.51221

Datum:
20.11.2019
Rechtsgebiet:
Fundstelle:
BeckRS – 2019, 30776
Gerichtsart:
VG
Gerichtsort:
München
Rechtsweg:
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Normen:
VwGO § 52 Nr. 2 S. 3

 

Leitsatz

Nach § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO ist in Streitigkeiten nach dem Asylgesetz das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Ausländer nach dem Asylgesetz seinen Aufenthalt zu nehmen hat. (Rn. 1) (redaktioneller Leitsatz)

Tenor

I. Das Verwaltungsgericht München erklärt sich für örtlich unzuständig.
II. Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht Würzburg verwiesen.

Gründe

Nach § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO ist in Streitigkeiten nach dem Asylgesetz das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Ausländer nach dem Asylgesetz seinen Aufenthalt zu nehmen hat.
Die Antragstellerin hatte nach Erkenntnis des Gerichts ihren Aufenthalt sowohl zum Zeitpunkt des Bescheidserlasses wie auch gegenwärtig in … im Regierungsbezirk Unterfranken und somit im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts Würzburg zu nehmen.
Der Antragsbevollmächtigte wurde zur Verweisung angehört und gab hierzu an, dass der Antrag versehentlich, offenbar aufgrund des in München anhängigen Asylverfahrens des Ehemannes beim Verwaltungsgericht München eingereicht wurde.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 80 AsylG).


Ähnliche Artikel

Bankrecht

Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Sittenwidrigkeit, KapMuG, Anlageentscheidung, Aktien, Versicherung, Kenntnis, Schadensberechnung, Feststellungsziele, Verfahren, Aussetzung, Schutzgesetz, Berufungsverfahren, von Amts wegen
Mehr lesen

IT- und Medienrecht

Abtretung, Mietobjekt, Vertragsschluss, Kaufpreis, Beendigung, Vermieter, Zeitpunkt, Frist, Glaubhaftmachung, betrug, Auskunftsanspruch, Vertragsurkunde, Auskunft, Anlage, Sinn und Zweck, Vorwegnahme der Hauptsache, kein Anspruch
Mehr lesen


Nach oben