Professorin im Beamtenverhältnis auf Probe (Besoldungsgruppe W 2), Entlassung wegen fehlender charakterlicher Eignung, Anordnung der sofortigen Vollziehung, Drohung gegenüber einem Studenten mit nachträglicher Notenverschlechterung, sog. „Flucht in die Öffentlichkeit“, Defizite hinsichtlich Loyalität, Zuverlässigkeit und Fähigkeit zur Zusammenarbeit, Nichtakzeptanz verwaltungsmäßiger Abläufe, Unsachlichkeit in Konfliktsituationen
Vorläufiger Rechtsschutz (Stattgabe), Feststellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs, Hilfe für junge Volljährige, Befristung, Maßstab der sozialpädagogischen Fachlichkeit
Ruhen von Beamtenversorgungsbezügen, Hinzutreten von Leistungen für Hinterbliebene, Hinterbliebenenversorgung der Bayerischen Landesbank mit Anrechnungsregelung, Anspruch auf Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Maßgeblichkeit des Anspruchs, nicht des Zahlbetrags für die Ruhensberechnung
Verpflichtung der Mutter dafür zu sorgen, dass ihr schulpflichtiger Sohn regelmäßig am Unterricht teilnehme, Test- und Maskenpflicht an Schulen, entgegenstehender Wille des Schülers, intendiertes Ermessen