Gerichtsbescheid, nigerianisches Kleinstkind, Abschiebungsanordnung nach Italien, Mutter anerkannte Schutzberechtigte in Italien, vulnerabler Personenkreis, Bezugnahme auf Beschluss im Sofortverfahren
Asylrecht, Folgeantrag, Keine Wiederaufgreifensgründe, Jordanisches Strafurteil wegen Menschenhandel, Zwangsarbeit und Haft als Strafausspruch, Bedrohung durch Stamm im Heimatland, Herzprobleme, Offenes Auslieferungsverfahren, Keine Vorgreiflichkeit der Auslieferungsentscheidung für das Asylklageverfahren, Ablehnung der Aussetzungsentscheidung mit der Sachentscheidung, Herkunftsland: Jordanien
Kläger ist gehörlos, Gründe, die zu einer Flüchtlingsanerkennung oder der Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus führen würden, wurden nicht vorgetragen, insbesondere werden Gehörlose in Pakistan nicht systematisch diskriminiert, Kläger selbst gibt an, Pakistan nur aus wirtschaftlichen Gründen verlassen zu haben, Erstmals in der mündlichen Verhandlung vorgetragene psychische Probleme wurden nicht belegt
Asylverfahren, Herkunftsland: Syrien, Unzulässigkeitsentscheidung wegen vorheriger Zuerkennung internationalen Schutzes in Litauen, Ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung (abgelehnt)