Türkischer Staatsangehöriger, Familienangehöriger eines türkischen Arbeitnehmers, Verwandter in absteigender gerader Linie, der das 21. Lebensjahr bereits vollendet hat, Unterhaltsgewährung, Nachzugsgenehmigung, ordnungsgemäßer Aufenthalt, Feststellungswirkung einer Bescheinigung nach § 4 Abs. 5 AufenthG a.F.
Asylrecht, Herkunftsland: Türkei, „Familienasyl“ (bejaht für Ehefrau eines syrischen Flüchtlings), gemeinsame Staatsangehörigkeit i.S.e. „Verfolgungsgemeinschaft“ keine Voraussetzung für Zuerkennung des Familienflüchtlingsschutzes
Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug wegen Pflegebedürftigkeit, „ernstzunehmende Anhaltspunkte“ bei Diagnose „Demenz“, Prüfungsmaßstab im summarischen Verfahren, effektiver Rechtsschutz, Prozesskostenhilfe
Für die Gewährung subsidiären Schutzes ist es unschädlich, wenn der ableitungsberechtigte Ehegatte eine andere Staatsangehörigkeit besitzt als die stammberechtigte Ehegattin
Asyl Nigeria, In Deutschland geborenes minderjähriges lediges Kind, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an die Mutter, Inobhutnahme des Kindes durch Jugendamt, Unterbringung bei Pflegeeltern, Keine familiäre Lebensgemeinschaft zwischen Mutter und Kind, Kein von der stammberechtigten Person abgeleiteter Familien-Flüchtlingsschutz nach § 26 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 AsylG ohne das Bestehen einer familiären Lebensgemeinschaft mit der stammberechtigten Person, Richtlinienkonforme Auslegung von § 26 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 AsylG