Dienstbeschädigungsausgleichsgesetz – Übergang aus dem Sonderversorgungssystem der ehemaligen DDR – Bundesland als zuständiger Versorgungsträger – ehemaliger Volkspolizist – Berufskrankheit – aktinische Keratose – erforderlicher Mindest-GdS von 20
Kein Anspruch auf Vorläufige Leistungsgewährung gemäß § 41a Abs. 7 SGB II wenn die für die Bescheidung des Anspruchs erhebliche Rechtsfrage nicht tatsächlich beim BVerfG, EuGH bzw. BSG Anhängig ist.