Vorläufiger Rechtsschutz, Nachbarantrag, Gebietserhaltungsanspruch, der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und Speisewirtschaft, Beherbergungsbetrieb
Kein Rechtsmissbrauch, wenn in einem Bebauungsplanverfahren lediglich ein Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung ausgelegt wird, nicht aber das entsprechende Gutachten