Stattgebender Kammerbeschluss: Zum verfassungsrechtlichen Maßstab für die Härtefallbefreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Gründen des geringen Einkommens – Verletzung des Gleichheitssatzes (Art 3 Abs 1 GG) durch Versagung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bei Finanzierung des Lebensunterhalts durch Studienkredit statt durch Sozialleistungen
Rundfunkbeitrag, Fakultatives Widerspruchsrecht, Ausübung Wahlrecht, Verbrauch des Widerspruchsrechts durch Klageerhebung, Anspruch auf Befreiung, Zweitwohnung, Nebenwohnung, Gesamtschuldner, Vereinbarung im Innenverhältnis, keine Entrichtung des Beitrags durch Ehegatten oder Lebenspartner