Folgeantrag, Konkludente Teilklagerücknahme, Abschiebungsverbote, Zielstaat: Äthiopien;, Existenzminimum;, Addis Abeba;, männlich;, volljährig;, gesund und arbeitsfähig;, keine Unterhaltslasten;, wohl kein familiäres Netzwerk
Zulässige und begründete Anfechtungsklage gegen Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG, Lage in Griechenland für anerkannt Schutzberechtigten (lediger, körperlich eingeschränkter, schwerbehinderter Mann) – Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung bei Rückkehr nach Griechenland (bejaht), kein Aufrechterhalten der Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG i.V.m. § 71 AsylG und keine Umdeutung in eine solche möglich