Leistungsversagung nach § 60 SGB I Versagung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Rechtsschutzbedürfnis bei rückwirkender Feststellung der Erwerbsfähigkeit Versagung auf Dauer
Unzulässige Klage, Außenbereich, Beseitigung Garten-/Wochenend- und Gerätehäuschen sowie Maschendrahtzaun, Nichterscheinen der Klagepartei zur mündlichen Verhandlung
Anfechtungsklage gegen Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 AsylG, Keine Erledigung durch Überstellung, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, Freiwillige Ausreise in das Herkunftsland nach Überstellung
Anfechtungsklagen gegen eine erneute Androhung der Ersatzvornahme, gegen einen Leistungsbescheid zur Geltendmachung der Kosten für eine vorangegangene Ersatzvornahme sowie gegen die Anordnung der behördlichen Versiegelung eines im Wege der Ersatzvornahme errichteten Bauzaunes, Keine Erledigung der (erneuten) Androhung der Ersatzvornahme durch deren Vollzug, weil sie zusammen mit dem unanfechtbaren oder jedenfalls vollziehbaren Verwaltungsakt und dem nachfolgenden Leistungsbescheid die Rechtsgrundlage für die Heranziehung zu den Kosten der Ersatzvornahme bildet. Diese Titelfunktion dauert an., Anordnung zur Errichtung eines Bauzaunes um eine offenliegende Güllegrube nach Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO zur Gefahrenabwehr als Dauerverwaltungsakt, Das Vereinbaren von Pauschalpreisen ist im Rahmen einer Ersatzvornahme zulässig (Anschluss an VG Würzburg, U.v. 18.10.2016 – W 4 K 15.620 – juris Rn. 22 m.w.N.), Die Anordnung der behördlichen Versiegelung eines im Wege der Ersatzvornahme zum Zwecke der Gefahrenabwehr errichteten Bauzaunes kann auf Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO gestützt werden, Prüfung der behördlichen Ermessensausübung im Rahmen des Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO (Versiegelungsanordnung)